Im Auftrag der Menschlichkeit – Die Ombudsperson für Flüchtlingserstaufnahme Baden-Württemberg | PLZ79
Im Zusammenhang mit dem großen Flüchtlingsstrom im Jahr 2015 nach Deutschland entschied die Landesregierung Baden-Württemberg, eine im Ehrenamt tätige Ombudsperson für Unterstützungs- und Hilfeersuchen von geflüchteten Menschen im Ankunftszentrum Heidelberg und den Landeserstaufnahmeeinrichtungen in BW einzurichten.
Die Ombudsperson ist
– neutral,
– unabhängig von Weisungen,
– hat keine Weisungsbefugnis gegenüber Behörden und
– entscheidet selbst über die Befassung mit Einzelfällen.
Sie handelt informell, koordinierend, beratend und vermittelnd. Die Ombudsperson wird von einer Geschäftsstelle im Innenministerium mit 2 hauptamtlichen Mitarbeiterinnen unterstützt.
BW ist das einzige Bundesland, das eine solche unabhängige Einrichtung für Ersuchen von Flüchtlingen unterhält.
Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg
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